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DAS WEINBERG
Neunteufel Immobilien GmbH
Immobilien für nachhaltiges Wohnen mit hohem Standard
The general business terms are on legal grounds only in German available!
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personen die eine temporäre Unterkunft suchen!
Fassung vom 26.6.2023
Inhaltsübersicht
§1 Geltungsbereich 1
§2 Begriffsdefinitionen 1
§3 Umfang unserer Dienstleistungen 2
§4 Vertragsabschluss – Preise, Bezahlung / Zahlungsbedingungen 2
§5 Beginn und Ende der Beherbergung 3
§6 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr 3
§7 Beistellung einer Ersatzunterkunft 4
§8 Rechte des Vertragspartners 4
§9 Pflichten des Vertragspartners 4
§10 Rechte des Beherbergers 4
§11 Pflichten des Beherbergers 5
§12 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen 5
§13 Haftungsausschluss 5
§14 Rauchen im Apartment / Zimmer und Tierhaltung 6
§15 Verlängerung der Beherbergung 6
§16 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung 6
§17 Erkrankung oder Tod des Gastes im Beherbergungsvertrag 7
§18 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl 7
§19 Datenschutz 7
§20 Gebührenfreiheit 7
§21 Geistiges Eigentum 8
§22 Sonstiges 8
§23 Das Weinberg 8
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gelegentlichen Veränderungen unterliegen, gelten für alle unsere Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar (d.h. über Dritte) über das Internet, jegliche Art von mobilen Endgeräten, per E-Mail oder per Telefon zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Zugriff auf unsere Webseiten und der Nutzung unserer Anwendungen, ganz gleich durch welche Mittel (im Folgenden die Webseiten genannt) und/oder dem Abschluss einer Buchung bestätigen Sie, dass Sie die unten aufgeführten Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und diesen zustimmen (einschließlich der Datenschutzbestimmungen).
1.2 Diese Seiten, der Inhalt und der Aufbau dieser Seiten sowie der Online Unterkunftsreservierungsservice, der über diese Seiten und diese Webseite angeboten wird (der Service), sind Eigentum der Neunteufel Immobilien GmbH . Der Service wird durch Ihre Partner (z.B. my-Bookings, IMS Media, Easybill) ausgeführt .
Sind bei einer Unterkunft keine Buchungs- und Stornobedingungen angeführt, gelten die folgenden Bedingungen.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend „AGB“ genannt) gelten für alle unter der Marke Das Weinberg , auf verschiedenen Standorten, von der Neunteufel Immobilien GmbH geführten Unterkünfte, sie gelten auch für jene Unterkünfte die von der Neunteufel Immobilien GmbH betrieben werden, in ihrem Namen aber nicht den Markennamen Das Weinberg angeführt haben und für auch für alle Unterkünfte die auf der Webseite www.dasweinberg.at präsentiert werden und von verschiedenen Unterkunftsgebern angeboten werden.
1.4 Die AGB schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGB sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär, verschiedene Unterkunftsgeber können unterschiedliche Buchungs- und Stornobedingungen haben. Alle abweichenden Vereinbarungen müssen in schriftlicher Form getroffen werden. Die AGB gelten auch für Apartments der Neunteufel Immobilien GmbH, unter der Marke Das Weinberg, welche nicht über die Webseite gebucht werden.
§ 2 Begriffsdefinitionen
– „Beherberger, Unterkunftsgeber, Unterkunftsanbieter“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt
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– „Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde, etc.). – „Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag
abschließt.
– „Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.
– „Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
– „Beherbergungszeitraum“: Ist jene zeitliche Periode vom Tag der Anreise, Check-in ab 15 Uhr am Nachmittag bis zum Tag der Abreise, Check-out um 10 Uhr am Vormittag.
– „Beherbergungsentgelt“: Kosten / Preis für die Nutzung eines Apartments oder Zimmers für einen bestimmten Beherbergungszeitraumes, bei Apartments inkl. der Kosten für die Endreinigung.
– „Unterkunft“: Hotels, Motels, Hostels, Bed & Breakfasts, Apartments und Zimmer
§ 3 Umfang unserer Dienstleistungen
3.1 Über diese Webseite stellt die Neunteufel Immobilien GmbH mit der Marke Das Weinberg und ihren Partnern eine Online-Plattform zur Verfügung, über die Unterkunftsgeber die angebotenen Unterkünfte für einen temporären Aufenthalt (z.B. Hotels, Motels, Hostels, Bed & Breakfasts, Apartments und Zimmer, kollektiv als die Unterkunft/Unterkünfte bezeichnet) zur Buchung anbieten können und über welche die Besucher dieser Webseite Buchungen durchführen können.
3.2 Mit der Buchung über Das Weinberg gehen Sie ein unmittelbares (rechtlich bindendes) Vertragsverhältnis mit dem Unterkunftsanbieter ein, bei dem Sie buchen. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Buchung wirken wir ausschließlich als Vermittler zwischen Ihnen und der Unterkunft, die der jeweiligen Unterkunft die Angaben zu Ihrer Buchung weiterleitet und Ihnen im Auftrag und im Namen des Unterkunftsanbieters eine Bestätigungs-E-Mail zusendet. Die Informationen, die wir für die Ausführung unserer Dienstleistungen verwenden, basieren auf den Informationen, die uns von den Unterkunftsanbietern zur Verfügung gestellt werden. Die Unterkunftsanbieter haben Zugang zum Extranet und tragen somit die alleinige Verantwortung dafür, dass die Preise, die Verfügbarkeit und andere Informationen, die auf unserer Webseite aufgeführt sind, stets aktualisiert werden.
3.3 Obwohl wir bei der Ausführung unserer Dienstleistungen sehr sorgfältig und gewissenhaft vorgehen, können wir weder überprüfen und garantieren, dass alle Informationen genau, richtig und vollständig sind, noch können wir für Fehler (einschließlich offenkundiger Fehler oder Druckfehler), Unterbrechungen (durch einen zeitlich begrenzten und/oder einen teilweisen Ausfall, Reparatur-, Aktualisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten auf unserer Webseite oder einen anderen Grund), ungenaue, fehlleitende oder unwahre Informationen oder Nichtübermittlung der Informationen verantwortlich gemacht werden. Jeder Unterkunftsanbieter bleibt stets für die Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der (beschreibenden) Informationen (einschließlich der Preise und Verfügbarkeiten) auf der Webseite verantwortlich. Die Neunteufel Immobilien GmbH Webseiten stellen keine Empfehlung oder Bestätigung der Qualität, des Serviceniveaus, der Qualifizierung oder der Klassifikation (Sterne) einer verfügbaren Unterkunft dar und soll auch nicht als solche angesehen werden.
3.4 Die Neunteufel Immobilien GmbH, ihre Marke Das Weinberg , bzw. ihre Internetseiten sind somit zu keinem Zeitpunkt ein Bestandteil des Vertrages zwischen dem Mieter / Gast und dem Unterkunftsgeber der Unterkunft / des Apartments.
3.5 Unsere Dienstleistungen stehen nur zur privaten und nichtkommerziellen Nutzung zur Verfügung. Daher ist es Ihnen nicht gestattet, Inhalte oder Informationen, Software, Produkte oder Dienstleistungen, die auf unserer Webseite verfügbar sind, zu gewerblichen oder wettbewerblichen Zwecken zu vertreiben, mit Unterseiten von Webseiten zu verlinken, zu nutzen, zu vervielfältigen, zu extrahieren (zum Beispiel mit Spider, Scrape), neu zu veröffentlichen, hochzuladen oder zu reproduzieren.
§ 4 Vertragsabschluss – Preise, Bezahlung / Zahlungsbedingungen
4.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
4.2 Die Preise auf unserer Seite sind in höchstem Maße wettbewerbsfähig. Alle Preise auf den Webseiten der Neunteufel Immobilien GmbH gelten pro Unterkunft und werden klar ersichtlich pro Nacht oder für die gesamte Aufenthaltsdauer angegeben. Alle Angaben verstehen sich inklusiver der gesetzlichen Mehrwertsteuer und allen anderen Steuern und Abgaben, sofern dies nicht anders auf unserer Webseite oder in Ihrer Bestätigungs-E-Mail angegeben wird.
Gelegentlich werden auf unserer Webseite für bestimmte Aufenthalte in einer Unterkunft günstigere Preise angezeigt. Diese von den Unterkünften festgelegten Preise unterliegen gegebenenfalls besonderen Bestimmungen, zum Beispiel in Bezug auf Stornierungen und die Erstattung von geleisteten Zahlungen. Bitte überprüfen Sie genau und fordern Sie gegebenenfalls vor der Buchung von der Unterkunft die Information ein, ob die Unterkunft solchen gesonderten Bestimmungen, Preisen oder Stornobedingungen unterliegt.
4.3 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner einer Bezahlung entsprechend der Zahlungsbedingungen zustimmt. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die Zahlungsbedingungen hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit den Zahlungsbedingungen (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
4.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet folgenden Zahlungsbedingungen zuzustimmen und entsprechend vorzunehmen:
– Komplette Bezahlung des Beherbergungsentgelts, inkl. der Endreinigung bei Apartments bis spätestens 14 Tage (einlangend) vor Beginn der
Beherbergung per Kreditkartenzahlung oder Banküberweisung.
– Bei Beherbergungsverträgen welche weniger als 14 Tage vor der Beherbergung abgeschlossen werden oder bei Beherbergungsverträgen bei denen
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– eine kostenfreie Stornierung nicht möglich ist (spezielle, nicht refundierbare Angebote) hat die Bezahlung unverzüglich, inkl. der Endreinigung und
Servicegebühren bei Buchung eines Apartments, per Kreditkartenzahlung oder Banküberweisung stattzufinden.
– Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten grundsätzlich die
jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. Bei Stornierungen bereits mit Kreditkarte bezahlter Buchungen und damit verbundenen.
– Kreditkartengutschriften können Bearbeitungskosten in der Höhe von 5% vom kompletten Buchungspreis, inklusive der Endreinigung bei
Apartments in Rechnung gestellt.
4.5 Von den Unterkunftsgebern werden für jede Unterkunft nur bestimmte, mindestens aber eine Zahlungsmöglichkeit angeboten. Je nach Angebot kann der
Gast zwischen Barzahlung, PayPal, Online Überweisung oder Bezahlung mit Kreditkarten wählen. Die Neunteufel Immobilien GmbH empfiehlt bereits vor dem Abschluss der Buchung die Möglichkeiten der Bezahlung abzuklären. Wenn die Bezahlung mit Kreditkarten angeboten wird, benötigen die Unterkünfte Kreditkarteninformationen, um Ihre Reservierung zu garantieren. Ihre Kreditkarteninformationen werden von der Unterkunft, in der Sie gebucht haben, gegebenenfalls überprüft (d.h. eine Vorautorisierung durchgeführt). Darüber hinaus verwenden wir Secure Socket Layer (SSL), um Ihre Kreditkarteninformationen bei der Übermittlung zu schützen und zu verschlüsseln. Die Kreditkarteninformationen werden auf keinen Fall von der Webseite automatisiert dauerhaft gespeichert.
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte (nicht erstattbare) Preise oder Angebote bei der Reservierung eine sofortige Zahlung per Banküberweisung (soweit möglich) oder einem anderen Zahlungsmittel erforderlich ist, und somit möglicherweise eine Vorautorisierung oder eine Belastung Ihrer Kreditkarte (zuweilen ohne Möglichkeit einer Rückerstattung) vorgenommen wird. Bitte prüfen Sie die Angaben zu den Unterkünften genau in Bezug auf gesonderte Bestimmungen, bevor Sie die Reservierung durchführen und diese bestätigt wird.
Im Falle eines Kreditkartenbetrugs oder eines Missbrauchs Ihrer Kreditkarte durch Dritte tragen die meisten Banken und Kreditkartenunternehmen das Risiko und decken alle Kosten, die aus einem Betrug oder einem Missbrauch entstehen, zuweilen mit Selbstbeteiligung (üblicherweise in Höhe von 50 EUR oder dem entsprechenden Wert in einer anderen Währung).
4.6 Mit dem Abschluss Ihrer Buchung akzeptieren Sie den Erhalt:
1.) einer E-Mail, die wir Ihnen kurz vor Ihrem Anreisedatum möglicherweise zusenden und in der Sie Informationen über Ihren Zielort und Angebote (einschließlich Angebote Dritter) erhalten, die für Ihre Buchung und Ihren Zielort relevant sind, sowie
2.) einer E-Mail, die wir Ihnen gegebenenfalls direkt nach Ihrem Aufenthalt in der Unterkunft zusenden und in der Sie darum gebeten werden, das Formular für die Gästebewertung auszufüllen. Weitere Informationen auf welchem Weg wir Sie eventuell kontaktieren werden, finden Sie in den Bestimmungen zum Datenschutz und zu Cookies.
3.) für die normale Kommunikation verwendet die Neunteufel Immobilien GmbH stets das E-Mail, das Telefonat und / oder die Textnachricht. WhatsApp oder ähnliche Kommunikationsmöglichkeiten werden nicht verwendet. Informationen (z.B. Bekanntgabe einer Verspätung) die über diese Kanäle an Neunteufel Immobilien GmbH -Mitarbeiter oder Unterkunftsgeber versendet werden gelten als nicht durchgeführt. Als Kommunikationsmittel stehen lediglich E- Mail, Textnachrichten und ein Telefonat zu Verfügung.
§ 5 Beginn und Ende der Beherbergung
5.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so die Beherbergerin keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
5.2 Wird ein Apartment / Zimmer erstmalig vor 15.00 Uhr in Anspruch genommen, so zählt, sollte es diesbezügliche keine schriftliche (z.B. per E-Mail) Vereinbarung mit der Beherbergerin geben, die vorhergegangene Nacht als erste, zu bezahlende Übernachtung.
5.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr vormittags freizumachen. Die Beherbergerin ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
§ 6 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr Rücktritt durch die Beherbergerin
6.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Bezahlung vor und wurde die Bezahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann die Beherbergerin ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
6.2 Falls der Vertragspartner / Gast bis 23.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
6.3 Hat der Vertragspartner / Gast eine Bezahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
6.4 Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch die Beherbergerin, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt / Stornierung durch den Vertragspartner – Stornogebühr
6.5 Mit der Buchung einer Unterkunft akzeptieren Sie die Bestimmungen der Unterkunft in Bezug auf Stornierungen und Nichterscheinen (Noshow, Nichtanreise) sowie alle zusätzlichen (besonderen) Bestimmungen der Unterkunft, die in Bezug auf Ihre Buchung oder Ihren Aufenthalt in Kraft treten können, darunter Dienstleistungen und/oder Produkte, die vom Unterkunftsgeber angeboten werden (die besonderen Bestimmungen erhalten Sie vom betreffenden Unterkunftsgeber). Die allgemeinen Bestimmungen der Unterkunft in Bezug auf Stornierungen und Nichterscheinen werden auf den Informationsseiten der Unterkunft auf unseren Webseiten, während des Buchungsprozesses und / oder in Ihrem Bestätigungs-E-Mail aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Preise oder Angebote möglicherweise nicht storniert oder geändert werden können.
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6.6 Überprüfen Sie bitte vor der Buchung sorgfältig die Angaben zu den Unterkünften in Bezug auf gesonderte Bestimmungen. Sollten bei einer Unterkunft keine Stornobedingungen angeführt sein, gelten die folgenden Stornobedingungen:
– Bei einer Stornierung bis 14 Tage (am 15-ten Tag) vor dem gebuchten Anreisetag werden keine Kosten verrechnet.
– Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor dem gebuchten Anreisetag bis zum Anreisetag, oder bei Nichtanreise (Noshow) fallen 100% des Preises der gesamten Buchung, inkl. Servicegebühren als Stornokosten an.
Wenn Sie Ihre Buchung überprüfen, ändern oder stornieren möchten, nehmen Sie Ihr Bestätigungs-E-Mail zur Hand und folgen Sie den darin angegebenen Anweisungen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen gemäß den Bestimmungen in Bezug auf Stornierungen und Nichterscheinen eine Gebühr berechnet werden kann oder entstandene Kosten (Disagio, Transaktionsgebühr, Überweisungsentgelte) durch Verwendung verschiedener Zahlungsmittel (Kreditkarte, Paypal, Banküberweisung) weiter verrechnet werden können. Wir empfehlen Ihnen, die Bestimmungen bezüglich Stornierungen und Nichterscheinen vor der Buchung sorgfältig durchzulesen. Buchungs- und Stornobedingungen (inkl. Nichtanreise) können von den Unterkunftsgebern festgelegt werden und somit von den angeführten Bestimmungen abweichen.
Behinderungen der Anreise
6.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser, etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Sollte der Aufenthalt durch bestimmte Bedingungen unmöglich sein, z.B. behördlich verhängte Reisebeschränkungen oder behördliche Schließung der Unterkunft, fallen, außer einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 5% des gesamten Buchungspreises, keine Kosten an und bereits bezahlte Beträge werden, abzüglich der Bearbeitungsgebühr, wieder gutgeschrieben
6.8 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird. Sollte der Aufenthalt durch bestimmte Bedingungen unmöglich sein, z.B. behördlich verhängte Reisebeschränkungen oder behördliche Schließung der Unterkunft, fallen, außer einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 5% des gesamten Buchungspreises, keine Kosten an und bereits bezahlte Beträge werden, abzüglich der Bearbeitungsgebühr, wieder gutgeschrieben
§ 7 Beistellung einer Ersatzunterkunft
7.1 Die Beherbergerin kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (nahe der ursprünglichen Unterkunft, gleiche oder höhere Qualität zum selben Preis) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
7.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Unterkunft teilweise oder zur Gänze unbenutzbar geworden ist, allgemeine Flächen unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
7.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der Beherbergerin.
§ 8 Rechte des Vertragspartners
8.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Apartment- / Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
§ 9 Pflichten des Vertragspartners
9.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens bis zum Zeitpunkt der Anreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter, vereinbarter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstehen oder entstanden sind (z.B. Flughafentransfer) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Bei Teil- oder Nichtbezahlung kann die Beherbergerin die Nutzung der Unterkunft untersagen.
9.2 Der Vertragspartner und / oder Gast ist verpflichtet einer Registrierung seiner / ihrer Person, inklusive aller mitreisenden Personen zuzustimmen und diese auch durchzuführen. Die Registrierung ist vor Anreise, im Regelfall online, durch Anklicken eines zugesendeten Links durchzuführen. Die Registrierung ist per Gesetz vorgeschrieben und beinhaltet alle persönlichen Details der zu beherbergenden Personen, inklusive der Reisepassdaten. Abzuschließen ist die Registrierung mit einer online, auf einem Endgerät mit einem Touchscreen, durchgeführten Unterschrift. Sollte eine elektronische Registrierung auf Grund von einem Systemausfall nicht möglich sein, muss eine Registrierung mittels Formulars in physischer Form vorgenommen werden. Eine Nutzung des Apartments / Zimmers ist ohne, vollständiger und unterschriebener Registrierung nicht möglich.
9.3 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Transaktionskosten und Gebühren, Disagios, Telegramme, usw.
9.4 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
§ 10 Rechte des Beherbergers
10.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten
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Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
10.2 Wird ein bestimmtes Service (zusätzliche Reinigung oder Wäsche) im Apartment / Zimmer des Vertragspartners oder Leistungen zu außergewöhnlichen
Tageszeiten (nach 20,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch im Vorfeld schriftlich zu vereinbaren. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.
10.3 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu.
§ 11 Pflichten des Beherbergers
11.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
11.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft: – Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Garagierung, Bettwäsche, Zwischenreinigungen usw; – für die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet.
§ 12 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen / Haftungsbeschränkungen
12.1 Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen, von diesen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Für Kostbarkeiten, Wertgegenstände, Schmuck, Geld und Wertpapiere haftet der Gastwirt nur bis zum Betrage von 550.- Euro, es sei denn, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder dass der Schaden von ihm selbst oder seinen Leuten verschuldet ist. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen weiteren Haftung (über die 550.- Euro hinaus) des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.
12.2 Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
12.3 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,–. Der Beherberger haftet für einen, darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß.
12.4 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
12.5 In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw. Gast gerichtlich geltend zu machen, sonst ist das Recht erloschen.
12.6 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
§13 Haftungsausschluss
13.1 Gemäß den Regulierungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haften wir ausschließlich für
unmittelbare Schäden, die Ihnen aufgrund eines Nichterfüllens unserer Verpflichtungen in Bezug auf unsere Dienstleistungen entstanden sind, jedoch nur bis zu der Höhe des gesamten Buchungsbetrages, wie er auf der Bestätigungs-E-Mail angegeben ist (sowohl bei einem Ereignis als auch bei einer Reihe von miteinander verbundenen Ereignissen).
13.2 Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haften weder wir noch Mitglieder des Verwaltungsrats, Geschäftsführer, Angestellte, Vertreter, Tochterunternehmen, Partnerunternehmen, Vertriebspartner, Affiliate- (Vertriebs-) Partner, Lizenzinhaber, Bevollmächtigte oder andere Personen, die in die Entwicklung, das Sponsoring, oder die Unterstützung der Seite oder ihres Inhaltes eingebunden sind oder auf eine andere Weise die Seite und ihre Inhalte zur Verfügung stellen, für
1.) Schadensersatzverpflichtungen, konkrete oder mittelbare Schäden sowie Folgeschäden, Leistungsausfall, Gewinnausfall, Einnahmeausfall,
Vertragsverlust, Verlust des geschäftlichen Ansehens, Verlust des Anspruchs, 2.) Ungenauigkeiten in Bezug auf die (beschreibenden) Informationen (einschließlich Preisen, Verfügbarkeiten und Bewertungen) zur Unterkunft, wie sie auf unseren Webseiten zur Verfügung gestellt werden,
3.) die angebotenen Dienstleistungen oder die Produkte der Unterkunft,
4.) Schäden (mittelbare, unmittelbare, Folgeschäden oder Schadensersatzverpflichtungen) und Verluste oder Kosten, die Ihnen entstanden sind, aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung, der nicht möglichen Nutzung oder einer Verzögerung unserer Webseite, oder
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5.) Schäden (mittelbare, unmittelbare, Folgeschäden oder Schadensersatzverpflichtungen) und Verluste oder Kosten, die Ihnen entstanden sind, aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung, der nicht möglichen Nutzung oder einer Verzögerung unserer Webseite, oder
6.) (persönliche) Verletzung, Tod, Eigentumsschaden oder andere Schäden (mittelbare, unmittelbare, konkrete, Folgeschäden oder Schadensersatzverpflichtungen) und Verluste oder Kosten, die Ihnen entstanden sind; egal ob diese Rechtsakten, Fehlern, Vertragsbrüchen, (grober) Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten, Unterlassungen, Nichterfüllungen, ungenauen Darstellungen, rechtswidrigen Handlungen oder Erfolgshaftungen, die (ganz oder teilweise) der Unterkunft (seinen Angestellten, seiner Geschäftsführung, seinen Bevollmächtigten, seinen Vertretern oder seinen Partnerunternehmen) zuzuschreiben sind, darunter auch (Teil-) Stornierungen, Überbuchung, Streik, höhere Gewalt oder andere nicht beeinflussbare Ereignisse.
§ 14 Rauchen und Tierhaltung in der Unterkunft
14.1 Tiere sind grundsätzlich in der Unterkunft nicht gestattet. Tiere dürfen, wenn überhaupt nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Der Beherberger kann aber jederzeit, ohne Angabe von Gründen die Zustimmung verwehren.
14.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mit Zustimmung der Unterkunft mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
14.3 Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mit Zustimmung der Unterkunft mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
14.4 Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat. Zusätzlicher Reinigungsaufwand (z.B. die Entfernung von Tierhaaren oder Gerüchen) kann vom Beherberger in Rechnung gestellt werden.
14.5 In alle Bereichen des Beherbergungsbetriebes dürfen keine Tiere mitgebracht werden oder sich aufhalten. Tiere sind grundsätzlich nicht erlaubt.
14.6 Rauchen ist grundsätzlich in allen Apartments / Zimmern und aber auch in allen allgemeinen Bereichen (z.B. Gänge, Vorräume…) verboten. Sollte trotzdem geraucht werden, ist der Beherberger dazu berechtigt, den zusätzlichen Reinigungsaufwand (z.B. Reinigung von Polstermöbel, Vorhängen, Umbuchung von nachfolgenden Gästen wegen dem Geruch….) für die Entfernung von Gerüchen in Rechnung zu stellen. Mindestens wird in diesem Zusammenhang ein Betrag von 300.- Euro zusätzlich zur Endreinigung in Rechnung gestellt.
§ 15 Verlängerung der Beherbergung
15.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
15.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
§ 16 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
16.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
16.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.
16.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
16.4 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag bis 10.00 Uhr des einundzwanzigsten Tages (3 Wochen) vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
16.5 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der
Vertragspartner bzw. der Gast:
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
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c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage), jedenfalls aber vor spätestens vor Beginn der Beherbergungsperiode nicht bezahlt.
d) direkt oder indirekt die Nutzung der Unterkunft weiteren, nicht im Vertrag angeführten Mitbewohner(innen), auch wenn es nur für 1 Nacht ist, ohne Genehmigung durch die Beherbergerin, ermöglicht. Ebenso ist die Weitergabe des Apartments / Zimmers, gleich ob kurz- oder längerfristig, entgeltlich oder unentgeltlich, nicht erlaubt und kann zum Entzug des eingeräumten Nutzungsrechts führen. Die unzulässige Nutzung von weiteren Personen wird dem Gast in Rechnung gestellt, auch werden daraus resultierende Schäden in Rechnung gestellt.
c) sobald das Apartment / Zimmer nicht mehr zur Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses benötigt und / oder der Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz verlegt wurde oder wird, kann die Beherbergerin die Rückstellung des Apartment einfordern, der Vertrag wird aufgelöst und das Apartment / Zimmer ist sofort zu räumen. Eine Weitergabe des Apartments / Zimmers an Dritte oder die Nominierung eines Nachnutzers ist nicht möglich.
16.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
§ 17 Erkrankung oder Tod des Gastes
17.1 Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist.
17.2 Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
17.3 Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten
Ersatzansprüche:
a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,
c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser
Gegenstände,
d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
e) Apartment- / Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä,
f) allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.
§ 18 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
18.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb / Apartment / Zimmer gelegen ist.
18.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
18.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
18.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.
18.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
§ 19 Datenschutz
19.1 Ihr Datenschutz ist uns wichtig und wir schätzen Ihr Vertrauen in uns. Deswegen achten wir nach bestem Ermessen und mit höchster Sorgfalt auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (Google). Google Analytics verwendet sog. Cookies, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
19.2 Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten und um Reports über die Websiteaktivitäten zu verfassen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies
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§ 20 Gebührenfreiheit
Unsere Dienstleistung ist für Sie gebührenfrei. Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern werden wir Ihnen unsere Dienstleistungen nicht in Rechnung stellen und es werden auch keine zusätzlichen (Buchungs-) Gebühren auf den Unterkunftspreis berechnet. Ihre Kreditkarte wird von uns nicht belastet, da die Bezahlung für Ihren Aufenthalt direkt an die Unterkunft erfolgt.
§ 21 Geistiges Eigentum
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§ 22 Sonstiges
23.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder das Ereignis fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf diejenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
22.2 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
22.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
22.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Der / die Vertragspartner(in) bestätigt mit ihrer Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Neunteufel Immobilien GmbH Apartments in Papierform oder elektronisch (per Email) erhalten, gelesen und verstanden zu haben. Diese
22.5 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bereitstellung unserer Dienstleistungen unterliegen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften dem österreichischem Recht und sind gemäß diesem Recht auszulegen; alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und unserer Dienstleistung ergeben, sind abgesehen von anderen gesetzlichen Bestimmungen der der Europäischen Union, ausschließlich vor dem zuständigen Gericht in Korneuburg, Niederösterreich oder Wien, Österreich, geltend zu machen.
22.6 Für den Fall einer englischen Übersetzung basiert diese auf dem deutschen Original. Die übersetzte Version der deutschen Bedingungen ist eine Gefälligkeitsübersetzung und dient nur der Information sowie innerbetrieblichen Zwecken. Im Fall von Streitigkeiten, Widersprüchlichkeiten oder Abweichungen zwischen der deutschen Version und der Version in einer anderen Sprache gilt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die deutsche Version und ist bindend. Die deutsche Version finden Sie auf unserer Webseite oder wird Ihnen auf Anfrage in Schriftform zugesendet.
22.7 Ist oder wird eine der Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, nicht vollziehbar oder nicht bindend, bleiben alle anderen für die Vertragspartner geltenden Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall ersetzen die Vertragspartner die unwirksame oder nicht bindende Bestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine wirksame und bindende Bestimmung, die angesichts des Inhalts und Zwecks dieses Vertrags, soweit als möglich, eine ähnliche Wirkung wie die unwirksame, nicht vollziehbare oder nicht bindende Bestimmung hat.
22.8 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen wesentlichen, integrierten Bestandteil eines Nutzungs- Beherbergungsvertrages der für eine Neunteufel Immobilien GmbH – Unterkunft abgeschlossen wird.
22.9 Der / die Vertragspartner(in) bestätigt mit seiner / ihrer Unterschrift die angeführten Punkte der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen voll inhaltlich verstanden zu haben. Bei fremdsprachlichen Vertragspartnern bestätigt der / die Vertragspartner(in) eine Vertrauensperson, welche in der Lage ist die angeführten Punkte der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu übersetzen und zu erklären, hinzu gezogen zu haben.
22.10 Alle Personen die eine Unterkunft nutzen, haften für materielle und immaterielle Schäden, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Reservierung / Buchung, dem Aufenthalt und / oder der Nutzung der Unterkunft stehen, solidarisch und zu ungeteilter Hand.
§ 23 Über Das Weinberg
Der Online-Unterkunftsreservierungsservice wird von die Neunteufel Immobilien GmbH mit ihrer Marke Das Weinberg erbracht, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gerichtsstand Waidhofen an der Ybbs , Niederösterreich und der Umsatzsteueridentifikationsnummer ATU 74975208